Kindergeld

Kindergeld erhalten alle Familien, unabhängig von ihrem Einkommen. Es wird ab der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen gibt es Kindergeld bis zum 25. Geburtstag.

Text zuletzt aktualisiert: 09.07.2024

Jetzt beantragen

Den Antrag auf Kindergeld können Sie online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit stellen. Unter folgenden Links finden Sie den passenden Antrag und haben zudem die Möglichkeit, Veränderungen mitzuteilen:


Sofern Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder Versorgungsbezüge beziehen, sollten Sie sich bei Ihrer Dienststelle bzw. der Vergütungsstelle erkundigen, ob Sie das Kindergeld dort oder bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen müssen.

Dahin kann ich mich wenden

Zuständig für das Kindergeld ist die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. 

Die für Sie zuständige Familienkasse und die zugehörigen Kontaktdaten finden Sie über den Dienststellenfinder der Bundesagentur für Arbeit.

Sofern Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder Versorgungsbezüge beziehen, sollten Sie sich bei Ihrer Dienststelle bzw. der Vergütungsstelle erkundigen, ob Sie das Kindergeld dort oder bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen müssen.

Sofern Sie im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten, bestimmt sich die Zuständigkeit der Familienkasse nach besonderen Regeln, die im Merkblatt Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland beschrieben sind.

Wenn Sie eine Frage zum Kindergeld haben, können Sie sich an das Servicetelefon der Bundesagentur für Arbeit wenden:

  • Rufnummer 0800 4 5555 30 
  • Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr
  • Der Anruf ist für Sie kostenfrei
  • Ansagen zum Auszahlungstermin des Kindergeldes erhalten Sie rund um die Uhr unter der Rufnummer 0800 4 5555 33 (ebenfalls kostenfrei)
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Einfach erklärt

Was ist das Kindergeld?

Kinder gehen ins Geld. Für Windeln und Babyausstattung, Kleidung und Nahrung, später Schulsachen und Hobbys kommen stattliche Summen zusammen. 

Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Eltern und hilft ihnen, die Mehrausgaben zu bezahlen.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld wird 1. Januar 2025 auf 255 Euro pro Kind erhöht. Das Kindergeld in Höhe von 255 Euro wird monatlich für das erste und alle folgenden Kinder gezahlt. Wenn Sie bereits Kindergeld beziehen oder beantragt haben, müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Beträge werden automatisch angepasst und ab Januar 2025 in der neuen Höhe ausgezahlt.

Bis zu welchem Alter des Kindes wird Kindergeld gezahlt?

Grundsätzlich bekommen Sie Kindergeld ab der Geburt Ihres Kindes bis zu dessen 18. Geburtstag. Auch danach können Sie Anspruch auf Kindergeld haben.

Eine Zahlung des Kindergelds bis 21 Jahre ist möglich, wenn

  • Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und
  • Arbeit suchend gemeldet ist.

Das Kindergeld kann bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes gezahlt werden, wenn

  • Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule, Beruf, Studium) befindet.
  • Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert.
  • Ihr Kind sich in einer maximal 4 Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst.
  • Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat.
  • Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann. 
 

An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Das ist noch wichtig

Wie wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Die letzte Zahl Ihrer Kindergeldnummer (die sogenannte Endziffer) entscheidet darüber, wann die entsprechenden Beträge auf Ihr Konto überwiesen werden. Hier finden Sie eine Übersicht der Auszahlungstermine.

Was ist besser, das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag?

Alle Eltern bekommen zunächst das Kindergeld. Ob das Kindergeld oder der jährliche Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter ist, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der jährlichen Berechnung Ihrer Einkommensteuer. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht von Ihnen beantragt werden. Kinderfreibeträge werden nicht ausgezahlt. Sie führen dazu, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen.

Weitere Informationen zu speziellen Kindergeldansprüchen finden Sie hier:

Weitere Informationen zum Download

Anspruch prüfen

Wer bekommt das Kindergeld?

Kindergeld können bekommen:

  • Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben.
  • Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, unter bestimmten Bedingungen.
  • Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben

Kindergeld erhalten Eltern. Dazu gehören auch Adoptiveltern. Kindergeld können unter bestimmten Voraussetzungen Stiefeltern, Pflegeeltern und Geschwister sowie Großeltern bekommen. In besonderen Fällen ist auch eine Auszahlung an das Kind selbst möglich.

Das brauche ich

Welche Angaben brauche ich für die Antragstellung?

  • Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder,
  • die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt, und
  • eventuell zusätzliche Unterlagen (beispielsweise Geburtsurkunde, Nachweis der Schul-/ Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis)

Das ist zu beachten

Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?

Ja, Kindergeld kann für bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass Ihnen das Kindergeld zustand, aber nicht ausgezahlt wurde – zum Beispiel, weil Sie keinen Antrag gestellt haben. 
 

So lange dauert es

Die Dauer der Antragsbearbeitung ist regional unterschiedlich. In der Regel dauert es etwa 4 bis 6 Wochen. Am besten stellen Sie den Antrag bald nach der Geburt Ihres Kindes.

Hinweis: Nutzen Sie den Online-Service der Familienkasse, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.
 

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